Unterstützen Sie die Lord Stiftung

Spenden

Im Unterschied zu Zustiftungen fließen Spenden nicht dauerhaft in das Stiftungsvermögen ein, sondern dürfen von der Lord-Stiftung zeitnah zur Realisierung des in der Satzung festgelegten Stiftungszwecks eingesetzt werden. Mit einer Spende leisten Sie also kurzfristige Unterstützung, zum Beispiel bei der Verwirklichung eines konkreten aktuellen Projekts oder künftigen Projekten der Stiftung.

Zustiften

Mit ihrer Zustiftung – gleich welcher Höhe – können Sie das Stiftungskaptial vermehren. Es bleibt dauerhaft unangetastet, unsere Arbeit wird mit den jährlichen Erträgen finanziert. Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig.

Eine Zustiftung zur Lord-Stiftung ist eine besonders nachhaltige Art, zur Umsetzung der Stiftungszwecke Erhaltung sbeizutragen. Denn eine Zustiftung - ob zu Lebzeiten oder als testamentarische Zustiftung im Todesfall - führen wir dem Stiftungskapital zu, von dem nur die laufenden Zinserträge verwendet werden. Ihre Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten und leistet einen langfristigen Beitrag unser Ziel der Verbesserung des Patienwohls zu erreichen und über Generationen zu sichern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verwirklichung einer Zustiftung.

100% Ihrer Spenden und Zustiftungen erreichen unsere Projekte. Die Verwaltungskosten der Lord-Stiftung werden durch Erträge des Stiftungsvermögens und zweckgebundene Zuwendungen der Stifterfamilie getragen. Sowohl Vorstand als auch Beirat stehen der Stiftung ehrenamtlich zur Seite.

Spendenkonto:
IBAN DE07 5919 0000 0122 9450 06
BIC SABADE5S

Zuwendungsbescheinigung: Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung deutlich Namen, Adresse und den Zweck an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können. Vielen Dank!